Leistungen
Wurzelbehandlung und Revision
ine Wurzelbehandlung kann notwendig werden, wenn sich das Zahninnere entzündet hat. Wir erklären Ihnen vorab, wie die Behandlung abläuft und welche Prognose sich aus dem Befund ergibt.
Wann ist eine Wurzelbehandlung notwendig?
Eine Wurzelbehandlung ist notwendig, wenn der Zahnnerv entzündet oder abgestorben ist. Ziel ist es, die Entzündung zu beseitigen, Beschwerden zu lindern und den natürlichen Zahn möglichst langfristig zu erhalten.
Dafür werden die Wurzelkanäle sorgfältig aufbereitet, gereinigt und desinfiziert. Wir arbeiten dabei unter anderem mit maschineller reziproker Aufbereitung und schallaktivierter Desinfektion, um auch schwer zugängliche Bereiche möglichst gründlich zu erreichen. Nach einer Wurzelbehandlung kann es je nach verbliebener Zahnhartsubstanz sinnvoll sein, den Zahn zusätzlich mit einer Krone, Teilkrone oder einem Onlay zu versorgen.
Hat sich ein wurzelbehandelter Zahn im Laufe der Zeit verfärbt, kann je nach Ausgangssituation ein internes Bleaching sinnvoll sein.
Wiederholung der Wurzelbehandlung (Revision)
Wenn sich an der Wurzelspitze eines bereits wurzelbehandelten Zahnes eine Entzündung bildet, besteht die Möglichkeit, die Wurzelbehandlung erneut durchzuführen. Bei einer sogenannten Revision wird die bestehende Wurzelfüllung entfernt und das Kanalsystem erneut gereinigt und desinfiziert. Ist eine Revision nicht sinnvoll oder nicht ausreichend, kann in bestimmten Fällen eine Wurzelspitzenresektion infrage kommen.
Ob der Zahn langfristig erhalten werden kann, hängt unter anderem von seiner Anatomie, dem Ausmaß der Entzündung und der anschließenden Versorgung ab.
